Das Kirchenheft: Hochzeit vs. GEMA und was bei der Gestaltung von Kirchenheften zu beachten ist

Lesedauer: 3 Minuten

Wenn du für die Hochzeitszeremonie ein Kirchenheft (oder Programmheft für eine andere Zeremonie) gestalten möchtest, stößt du bei Internetrecherchen schnell auf Warnungen vor der GEMA bzw. einer möglicherweise damit einhergehenden Verletzung des Urheberrechts.
Was es bei der Gestaltung von Kirchen- und Programmheften zur Hochzeit oder auch anderen Anlässen zu beachten gibt, findest du in diesem Beitrag.

Rechtliche Grundlagen für das Kirchenheft: Was hat die GEMA damit zu tun? | marygoesround®

Die ursprüngliche Version dieses Beitrags vom 25.06.2015 wurde nach neuen Erkenntnissen am 28.07.2019 überarbeitet.

Egal, worum es sich handelt: Bei Vervielfältigungen von Werken anderer musst du dich immer mit dem Urheberrecht auseinandersetzen. Auch bei der Erstellung eines Programmhefts für eure Hochzeit, das an eure Gäste ausgeteilt wird, handelt es sich um eine solche Vervielfältigung. Abhängig vom gewählten Inhalt spielen hier auch einige gesetzliche Regelungen eine wichtige Rolle. Welche das sind und was ihr dabei zu beachten habt, klären wir hier:

Das Urheberrecht

Die Rechtslage zum Kopieren von Noten ist klar formuliert und nur eindeutig auszulegen: Das Vervielfältigen von Noten ist nach § 53 Abs. 4 UrhG ohne Zustimmung des Urhebers oder des Verlages verboten. Bei Liedtexten verhält es sich ähnlich. Dabei spielt es keine Rolle, wie die Noten vervielfältigt werden, ob durch Fotokopieren oder mittels anderer Techniken, wie zum Beispiel scannen, faxen oder Darstellungen auf Bildschirmen. Das Vervielfältigen der Noten kann auch nicht durch einen bestimmten Zweck gerechtfertigt werden.
Im Regelfall erlischt das Urheberrecht auf ein Werk erst siebzig Jahre nach dem Tode seines Urhebers (§ 64 ff. UrhG). Aber auch danach kann es noch weiterführende Regelungen geben. Es ist also immer wichtig, sich umfassend zu informieren, um rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.

An dieser Stelle kommen – was Musik, Noten und Liedtexte betrifft – die GEMA und ihre Partner ins Spiel.

Hochzeitsinspiration: Fall in Love, Herbsthochzeit | marygoesround®
In einer feierlichen Zeremonie gebt ihr euch das Ja-Wort. Foto: mannikusmade.de

Wer oder was ist die GEMA?

GEMA – kurz zusammengefasst:
Die GEMA ist ein wirtschaftlicher Verein und verwaltet als staatlich anerkannte Treuhänderin die Nutzungsrechte von ca. 65.000 Mitgliedern und über 2 Millionen ausländischen Berechtigten. Die Arbeit der GEMA unterliegt der Aufsicht und Kontrolle durch verschiedene Ämter: das Deutsche Patent-und Markenamt, das Bundeskartellamt und den Berliner Senator für Justiz.
Dies stellt sicher, dass alle Komponisten, Textdichter und Verleger ihren gerechten Lohn erhalten und die Kunden der GEMA, die Musik für ihre Zwecke nutzen, Zugang zum urheberrechtlich geschützten musikalischen Weltrepertoire erhalten.

TIPP: Auf der offiziellen Webseite der GEMA kannst du noch viel mehr über den Verein und seine Arbeit erfahren.
Das Bistum Eichstätt hat zum Thema Vervielfältigung von Noten und Liedtexten ebenfalls sehr interessante Informationen zusammengetragen.

Was bedeutet das für euer Kirchenheft an der Hochzeit?

Aus der Beschreibung des Handlungsgrundsatzes der GEMA sowie des Urheberrechts lässt sich folgern, dass grundsätzlich, wer nicht Kunde der GEMA oder ihres Partners – der VG Musikedition – ist und somit die entsprechenden Gebühren entrichtet, hat kein Recht, die urheberrechtlich geschützten musikalischen Werke zu vervielfältigen oder zu veröffentlichen. Das ist sehr fair – bedeutet aber auch gleichzeitig, dass Noten und Liedtexte nicht ohne weiteres in Hochzeitsprogrammen abgedruckt werden dürfen.

Die gute Nachricht: Für kirchliche Trauungen gibt es jedoch eine Besonderheit. Die beiden großen Kirchen in Deutschland haben mit der VG Musikedition einen Rahmenvertrag geschlossen, der die Vervielfältigung von Noten und Liedtexten unter bestimmten Voraussetzungen zulässt.

ℹ 3 Voraussetzungen, die für Lieder in eurem Kirchenheft erfüllt sein müssen:

  • Das Brautpaar ist Mitglied der katholischen oder evangelischen Kirche.
  • Das Kirchenheft/Trauungsprogramm ist ausschließlich für den Gottesdienst gestaltet.
  • Das Programmheft umfasst nicht mehr als 8 Seiten.

Informationen der VG Musikedition

Sind alle aufgeführten Voraussetzungen erfüllt, steht eurem Kirchenheft samt Liedtexten und Noten nichts im Wege. Sollte nur eine Voraussetzung nicht erfüllt sein, müsst ihr allerdings auf die Einbindung verzichten. Dies ist z.B. bei freien Trauungen der Fall.

Für die meisten Hochzeiten sind Programmhefte oder -blätter im Regelfall aber absolut ausreichend – wenn nicht sogar besser geeignet, als umfassende Liedhefte. Das Hochzeitsprogramm gibt den Gästen einen Überblick über den Ablauf der Zeremonie und soll der Trauung eine gestalterische Ergänzung sein. Neben dem informativen Teil können im Programmheft auch der Trauspruch, ein Foto des Brautpaars und viele weitere kleine Details, die eine schöne Erinnerung an eine wundervolle Hochzeit sein werden, untergebracht werden. Selbstverständlich dürfen im Ablauf der Hochzeitszeremonie in jedem Fall die Titel der Lieder sowie deren Interpreten aufgeführt werden.

Rechtliche Grundlagen für das Kirchenheft: Was hat die GEMA damit zu tun? | marygoesround®

Hinweis: Dieser Blogartikel ersetzt keine rechtliche Beratung oder ähnliches, denn dies kann und darf ich aus rechtlichen Restriktionen nicht, sondern er will für das Thema – GEMA und Urheberrecht – sensibilisieren.

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5 Kommentare zu „Das Kirchenheft: Hochzeit vs. GEMA und was bei der Gestaltung von Kirchenheften zu beachten ist“

  1. Pingback: [BLOCKED BY STBV] Was gehört ins Kirchenheft für eine kirchliche Trauung?

  2. Pingback: [BLOCKED BY STBV] Hochzeitseinladungen mit Fotos für die besondere persönliche Note

  3. Der Artikel ist ausgesprochen gut, stimmt aber nur bedingt.
    Und zwar vergisst er, dass die beiden Kirchen in Deutschland Rahmenverträge mit GEMA und VG Musikedition und VG Wort abgeschlossen haben. D.h., für kirchliche Veranstaltungen dürfen bestimmte Noten durchaus kopiert werden. Dafür bezahlen die Kirchen Summen die eine hohe Millonensumme beträgt.
    In folgendem Buch sind zum Beispiel auf der Grundlage alle üblichen Noten und Texten für Hochzeitsmessen abgedruckt, die ohne weiteres kopiert werden dürfen, da sowohl Kirchen als auch Verlag dafür bezahlt haben.

    http://www.fidelio-verlag.de/hochzeitsmusik-das-handbuch-fuer-die-kirchliche-trauung

    Wir verwenden solche Notenbücher in der Pfarrei immer und vollkommen legal.

    1. Hallo Thomas,

      es freut mich, dass dir der Artikel so gut gefällt.
      Vielen Dank für deine konstruktive Kritik. Wie du erklärst, haben die beiden Kirchen die Rahmenverträge mit der GEMA abgeschlossen und so dürfen Angehörige dieser Kirche natürlich die Liedtexte und Noten zu den in den Verträgen genannten Zwecken vervielfältigen. Auf diese Beziehung zwischen der GEMA/VG Musikedition/VG Wort und deren Kunden weise ich im Text hin, wobei die Kirche hier der Kunde und somit zur Verwendung berechtigt ist. Wenn Privatpersonen die Notenblätter für ihre „eigene“ kirchliche Trauung kopieren, könnte das eben auch noch in diesem Vertrag inbegriffen sein – wobei ich die Formulierungen nicht kenne. Es könnte sich dabei aber auch schon um einen Graubereich handeln, weil die Privatpersonen keine Angehörigen der Kirche und somit keine Kunden der GEMA/VG Musikedition/VG Wort sind.
      Ich zum Beispiel, die ich gewerblich Kirchenhefte für meine Brautpaare anfertige, darf nicht ohne weiteres Notenblätter vervielfältigen, da ich keine Kundin der GEMA/VG Musikedition/VG Wort bin.
      Hier muss eben immer stark abgegrenzt werden, wer die Vervielfältigung vornimmt.

      Ich würde mich sehr freuen, nochmal von dir zu lesen, weil mir sehr viel an solch fachlichem Austausch liegt! :-)

      Herzliche Grüße
      Maria

      Hinweis: Ich gebe aber hier natürlich keine rechtlich bindende Beratung, weil ich dazu nicht die nötige Ausbildung habe.

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